AKTUELLES

09.01.2026 – Amtsblatt

Änderung im Bauantragsverfahren

Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 trat eine Änderung im Bauantragsverfahren in Rheinland-Pfalz in Kraft. Grundlage ist das Zweite Landesgesetz zur Änderung baurechtlicher Vorschriften vom 22. September 2025. Zuständig für die Entgegennahme von Bauanträgen sind gem. § 63 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) nun die Bauaufsichtsbehörden.

Für den Bereich der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland sind Bauanträge somit bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, einzureichen. Die Verbandsgemeindeverwaltung nimmt ab sofort keine Bauanträge mehr entgegen.

Diese Regelung zur Änderung des Bauantragsverfahrens gilt nicht für Freistellungsverfahren im Sinne des § 67 der LBauO. Freistellungsanträge sind weiterhin direkt bei der Gemeindeverwaltung, in diesem Fall der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, einzureichen.
gez. Holger Zwick
Bürgermeister
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland


Erläuterung der Redaktion:

Was ist der Unterschied zur Baugenehmigung und zum Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO (Landesbauordnung Rheinland-Pfalz)?

Das Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO (Landesbauordnung Rheinland-Pfalz) ermöglicht einen schnelleren Baubeginn für bestimmte, kleinere Vorhaben z. B. Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 (keine Sonderbauten), innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans, wenn sie dessen Festsetzungen entsprechen und die Erschließung für das Wohngebäude Vorhaben gesichert ist. Nach Einreichung vollständiger Unterlagen darf nach einem Monat ohne Rückmeldung gebaut werden, wobei Bauherr und Planer die volle Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften tragen.

  • Klasse 1 sind freistehende, Einfamilienhäuser, Reihenhäuser bis 7 m Höhe mit max. 2 Nutzungseinheiten
  • Klasse 2 sind nicht-wohnliche Nebengebäuden mit max. 2 Nutzungseinheiten z. B. Garagen, Gartenhäuser bis 7 m Höhe, Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen die nicht am Gebäude angebracht sind.
  • Klasse 3 sind Gebäude z. B. Mehrfamilienhäuser die mehr als 7 m Höhe über der Geländeoberfläche liegen und die Anforderungen im Brandschutz bestimmen
  • Sonderbauten, die beim Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO (Rheinland-Pfalz) ausgenommen sind (d.h. nicht teilnehmen dürfen), fallen Gebäude und Anlagen, die eine besondere Art, Größe, Höhe oder Nutzung haben, wie beispielsweise Schulen, Krankenhäuser, große Versammlungsstätten, Industrieanlagen oder Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial, wenn ein Vorhaben unter die strengeren Vorschriften der Seveso-III-Richtlinie fällt (wegen gefährlicher Stoffe), kann es nicht im Freistellungsverfahren abgewickelt werden und erfordert ein volles Baugenehmigungsverfahren, auch wenn sie in einem Bebauungsplan liegen.
  • Klasse 4 entfällt (z. B. Verwaltungs- und Bürogebäude)

Voraussetzungen: Das WOHNGEBÄUDE Vorhaben muss den Bebauungsplan einhalten, die Erschließung muss gesichert sein, es darf keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sein, und es darf nicht unter die Seveso-III-Richtlinie fallen.
Frist: Die Gemeinde hat einen Monat Zeit, um zu entscheiden, ob sie ein reguläres Genehmigungsverfahren durchführt. Bleibt die Gemeinde untätig, darf nach Ablauf des Monats mit dem Bau begonnen werden.

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29.05.2025 – Gemeinde Rumbach

Deutsch-französischer Biosphären-Bauernmarkt in Rumbach

Schlendern und Schlemmen – regional und nachhaltig

Zum deutsch-französischen Biosphären-Bauernmarkt in der Gemeinde Rumbach lädt das Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen am Sonntag, 15. Juni, von 11 bis 18 Uhr ein. Ziel der deutsch-französischen Biosphären-Bauernmärkte ist es, die Landwirtschaft in der Region zu stärken und bei Einheimischen wie Gästen für den Kauf von umweltschonend erzeugten Produkten zu werben. So werden lange Transportwege vermieden und die Verbraucherinnen und Verbraucher können direkt dazu beitragen, dass die einzigartige Kulturlandschaft des Biosphärenreservats erhalten bleibt und das Klima geschützt wird. Die Biosphären Bauernmärkte werden unterstützt durch das Land Rheinland-Pfalz.
Internet: www.pfaelzerwald.de/bauernmaerkte/



07.03.2025 – Redaktion

Abstimmung zum Bürgerentscheid

Am Sonntag, dem 16. März 2025, wird von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Rathaus, In der Kirchdöll in Rumbach über den am 23. Januar 2025 bekannt gemachten Gegenstand des Bürgerentscheids abgestimmt.

Die Abstimmungsfrage lautet: Soll die mit Gemeinderatsbeschluss vom 24. August 2022 erfolgte Einschränkung der Beleuchtung der Straßen und Gehwege in der Gemeinde im Zeitraum von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr vollständig aufgehoben werden?

Für JA stimmten 169 Bürger, für NEIN stimmten 47 Bürger. Somit ist die Nachtbschaltung aufgehoben und die Straßen und Gehwege sind zwischen 00:00 Uhr und 5:00 Uhr wieder beleuchtet.



18.01.2025 – Redaktion

Garten-Vortrag: Gärten im Wandel

Wann: 16. März 2025 von 16:00 - 17:30 Uhr
Wo: Dorfgemeinschaftshaus Rumbach, Kirchdöll 2, 76891 Rumbach | Anreise
Referentin: Christiane Hilsendegen
Auskunft: gaerten@pfaelzerwald.bv-pfalz.de

Die Teilnahme ist kostenlos.

Biologin Christiane Hilsendegen gibt Anregungen und leicht umsetzbare Tipps, um vor allem der Pflanzen- und Tierwelt, aber auch dem Gartenbesitzer eine Naturoase im eigenen Garten zu schaffen. Die zahlreichen Fotos von einheimischen Wildpflanzen und Tieren aus dem Garten der Hobby-Fotografin zeigen eine große Palette dessen, was ein Privatgarten so alles an Natur bieten kann.

An vielen Beispielen wird anschaulich erklärt, warum es z. B. nicht genügt, einfach nur Nisthilfen oder einen Sommerflieder anzubieten. Wie man den eigenen Garten mit einheimischen Wildpflanzen und besonderen Strukturen aufwertet, wird in einem Bausteinprinzip vermittelt.

Jeder kann so die zu seinem Garten passenden Bausteine finden. Wichtige Regeln und Tipps zur Zeitersparnis bei der Gartenpflege machen Mut und viel Lust auf einen naturnahen bzw. Naturgarten.



22.05.2024 – Gemeinde Rumbach

Einweihung Straßenneubau „Kirchdöll”

Beim Neubau der Straße „Kirchdöll” wurden die besonderen Belange der Kinder, der Personen mit Kleinkindern, der behinderten und alten Menschen, sowie der Besucher und Feriengäste im Rahmen der baulichen Möglichkeiten berücksichtigt, mit dem Ziel eine möglichst weit reichende Barrierefreiheit zu erreichen.



Corona Rheinland-Pfalz – 01.03.2023

Corona-Regeln Rheinland-Pfalz

🠖 Corona-Bekämpfung-Landesverordnung Rheinland-Pfalz

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